Willkommen auf der Webseite der TS Brandschutzplanung!
Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Aufgrund immer angespannter Haushaltslage in vielen Kommunen, aber auch um die Notwendigkeit von Ersatz- oder Neubeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen oder den Neubau bzw. die Erweiterung von Feuerwehrgerätehäusern beurteilen zu können stellt sich für viele Kommunen die Frage
Wieviel Feuerwehr braucht eine Gemeinde?
Aus diesem Grund sieht die Vollzugbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz in Nr. 1.1 vor, dass Gemeinden Feuerwehrbedarfspläne aufstellen sollen, um das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen.
Bei der Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen, aber auch bei allen weiteren Angelegenheiten rund um den Brand- und Katastrophenschutz in Ihrer Gemeinde beraten wir Sie gerne!
